Überblick Aufnahmeverfahren
Detaillierte Informationen finden sich auf den oben angegebenen Seiten. Bitte anklicken. Falls Sie oben keine Stichworte sehen, klicken Sie bitte in der linken Navigationsleiste auf Aufnahme.
Aufnahmeweisungen:
Es findet ein zweiteiliges Aufnahmeverfahren statt. Dieses besteht zum einen Teil aus den Noten der Abgeberschule, zum zweiten Teil aus einer Aufnahmeprüfung.
Die Resultate der Vornoten und der Prüfung zählen stets gemeinsam für die Aufnahme.
Relevante Fächer: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt von Französisch und Englisch)
Abgeberschule (Sekundarschule):
Es wird das letzte Zeugnis vor der Aufnahmeprüfung gewertet, üblicherweise also das Zeugnis der 2. oder 3. Sekundarklasse im Januar 2012.
Aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt Englisch und Französisch) müssen mindestens 13.5 Punkte resultieren, damit eine Schülerin oder ein Schüler zur Prüfung zugelassen wird. D.h. ein Durchschnitt von 4.5 muss ausgewiesen werden.
Aufnahmeprüfung
Die Prüfung findet im ganzen Kanton gleichzeitig statt und ist für sämtliche öffentlichen und privaten Gymnasien diesselbe.
Es findet eine Prüfung in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (Französisch und Englisch) statt.
Bestehensbedingung:
Aus den Vornoten der Sekundarschule und den Noten der Prüfung zusammen müssen mindestens 27 Punkte resultieren.
D.h. über das ganze Verfahren gesehen muss eine 4.5 im Durchschnitt erzielt werden.
Zusätzliche Bedingungen, die erfüllt sein müssen, aber keinen Einfluss auf die Aufnahme haben:
- Mit der Anmeldung muss die Kandidatin / der Kandidat eine Art Bewerbungsschreiben mit der Angabe der Gründe für den Besuch des Gymnasiums abgeben (maximal 1 Seite). Diese Bewerbung hat keinen Einfluss auf die Prüfung, sie muss aber abgegeben werden.
- Mit der Anmeldung muss die Kandidatin / der Kandidat ein Empfehlungschreiben seiner Klassenlehrperson über ihre/seine Eignung als Mittelschüler oder -schülerin abgeben. Diese Empfehlung hat nur eine Bedeutung, falls er oder sie maximal 0.5 Punkte unter der Bestehensnorm bleibt. Dann kann er oder sie bei positiver Empfehlung trotzdem aufgenommen werden. Wird die Bestehensnorm erreicht wird die Schülerin / der Schüler auch bei negativer Empfehlung aufgenommen. (Das Formular zur Eignungsempfehlung durch die Sekundarlehrperson kann hier als pdf Datei bezogen werden: Empfehlung)
|